2025-02-10
Kennen Sie
das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG?
Falls Sie sich mit Wohngebäude - Nichtwohngebäude im Neubau oder Bestand beschäftigen, sollten Sie sich damit vertraut machen.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Seit dem 1.1.2025 gelten neue, wesentliche Anforderungen an die Ladeinfrastruktur (für Elektrofahrzeuge) von Stellplätzen, die sowohl Wohngebäuden als auch Nichtwohngebäuden zuzuordnen sind.
Je nach Gebäudetyp werden Infrastrukturmaßnahmen sowie Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gefordert. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Geldstrafen fällig werden.
Haben Sie Fragen hierzu bzw. sind Sie sich unsicher, ob diese Anforderungen auch Sie betreffen, so sprechen Sie uns gerne an.
Admin - 16:02:24 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen
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